IG OFM

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Interessengemeinschaft zur Erhaltung des Original Freiberger Pferdes


Förderungsfonds der IG Original Freiberger

Wir engagieren uns stark am Projekt "Erhaltung der Basispferde (= Original Freiberger) und der vom Aussterben bedrohten Hengstlinien". Dafür werden wir vom Bundesamt für Landwirtschaft unterstützt. Die Erhaltung eines Grundstockes von Original Freibergern ist für die ganze Rasse äußerst wichtig (Inzucht, Vielfalt innerhalb der Rasse, usw.) und braucht weitere Anstrengungen. Dabei sind natürlich in erster Linie die Züchter, aber auch andere an der Sache interessierte und engagierte Personen angesprochen. Um diese zusätzlich zu motivieren, hat der Vorstand das nachstehende Reglement ausgearbeitet. Es wurde an der Hauptversammlung vom 18.03.06 gutgeheissen. Entsprechende Gesuche können also laufend zusammen mit einer kurzen Schilderung der Umstände an den Vorstand gerichtet werden. Wir bitten Euch davon Gebrauch zu machen.

Hansueli Stöckli, Präsident


Fondsreglement

1. Zweck und Äufnung des Fonds
Im Sinne von Artikel 2, Absatz 1 der Statuten der Interessengemeinschaft zur Erhaltung des Original Freiberger Pferdes (IGOFM) unterhält die IGOFM einen Fonds zur Unterstützung von wertvollen Original Freiberger Pferden.

Dieser Fonds wird gespiesen aus:

2. Zuständigkeit
Der Vorstand kann aus eigenem Ermessen Beiträge aus diesem Fonds bewilligen.

Der Vorstand beschliesst über allfällige Gesuche.

3. Beitragsberechtigte
Beiträge können für besondere Leistungen für die Erhaltung und Unterstützung des Original Freiberger Pferdes ausbezahlt werden. Gesuche können laufend an den Vorstand gerichtet werden. Sie werden in der Regel an der nächsten Vorstandssitzung behandelt. Es besteht kein Anspruch auf diese Beiträge.

4. Verantwortlichkeit
Der Fonds wird als zusätzliches Konto in der Vereinskasse der IGOFM geführt. Für die Führung dieses Kontos ist also sinngemäss der oder die jeweilige Kassierer/Kassiererin der IGOFM verantwortlich.
Über den Fonds muss jährlich an der ordentlichen Vereinsversammlung zusammen mit der Jahresrechnung Rechenschaft abgelegt werden.

5. Schlussbestimmungen
Änderungen dieses Reglements können an der Vereinsversammlung vorgenommen werden. Dafür ist ein 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.

Dieses Reglement wurde an der Vereinsversammlung vom 18. März 2006 beschlossen und tritt mit Datum des Beschlusses in Kraft.


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